Deutsche Post und DHL geben Mehrwertsteuersenkung weiter

Bonn Die Deutsche Post und DHL werden die im Konjunkturpaket der Bun­desregierung beschlossene, vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 befristete Sen­kung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Pro­zent beim ermäßigten Steuersatz an ihre Kunden weitergeben. Zahlreiche nationale wie internationale Privatkun­den-Produkte und -services werden entsprechend günstiger, z. B. Post- und Paket­produkte wie Plusbriefe und Packsets, aber auch das Express-Pro­dukt für Pri­vatkunden ExpressEasy. Dieses Produkt ist in ausgewählten Filialen und über die DHL-Online-Frankierung buchbar. Auch bei mehrwertsteuerpflichtigen Geschäfts­kun­den-Produkten in den Bereichen Brief­kommunikation, Paket, Dialogmarke­ting und Express wird die Mehrwert­steu­ersenkung umgesetzt. Keine Aus­wir­kungen hingegen hat die Steuer­senkung auf Post-Universal­dienst­pro­dukte wie z. B. Einzelbriefsen­dungen oder Pakete ohne Zusatzservi­ces bis 10 kg. Grund: Der Post-Uni­versaldienst soll eine Grundversorgung der Bevöl­kerung mit Postdienstleis­tun­gen sicherstellen und ist deshalb ge­setzlich von der Mehrwertsteuer be­freit.

Aushänge in den Postfilialen informieren die Kunden über die befristeten Preisanpassungen bei Postdienstleis­tungen. Da es sich bei den am häufigsten nachgefragten Produkten in den Postfilialen um klassische Post-Univer­saldienstleistungen handelt, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, kommt es bei diesen allerdings zu keinen preislichen Veränderungen. Somit ist es für Kunden auch nicht nötig, Er­gän­zungs­marken zu kaufen, da es kei­ne „krummen“ Porto-Werte in Folge der Mehr­wertsteuersenkung geben wird.
Keine Auswirkungen gibt es darüber hinaus für Kunden bei der Frankierung ihrer Sendungen, z. B. über DV-Frei­machung bzw. über Frankiermaschi­nen, da die Frankierung des Transport­ent­gelts immer als Nettoentgelt erfolgt und die Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt wird.