Gültigkeit von Postwert­zeichen in Euro-Währung

(aphv/wl) Die Deutsche Post AG (DPAG) ist mit dem Bundesfinanzminis­terium (BMF) im Gespräch, zukünftig neue Post­wertzeichen mit einem Ma­trix­code zu versehen. Erste Proto­typen wurden bereits vorgestellt und in einschlägigen Foren auch gezeigt und be­sprochen. Die Notwendigkeit für diese Umstel­lung liegt in der hohen Summe von ungültigen und zum Scha­den der DPAG verwendeten Marken. Es handelt sich hier um der Stempelung entgangene Marken (welche nicht wieder verwendet werden dürfen), Mar­ken mit ausgewaschenen Tintenstrahl-Entwer­tungen (aus Osteuropa in großer Stück­zahl auf Internet-Plattformen angeboten) und Komplettfälschungen meist aus Ostasien. Bei einer Summe der auf Postsendungen verwendeten Marken von jährlich ca. 1,5 Milliarden Euro stellt hier ein Prozentsatz an un­gültigen Post­wertzeichen von 4-5 Pro­zent eine im­mense Summe dar, welche durch die geplanten Maßnahmen stark verringert werden soll.

Wir erinnern uns nur allzu gut an die Situation des Umtausches von Marken in DM bei der Einführung des Euro und die damit verbundenen katastrophalen Auswirkungen auf den Sammler- und Portomarkt. Eine Wiederholung dieser Situation wäre bei Einführung von Marken mit Matrixcode durchaus denk­bar gewesen. Auf mehrfache münd­liche Anfrage des APHV-Präsi­denten Wolf­gang Lang erklärte das hierfür laut Post­gesetz § 43 zuständige BMF mit Be­stimmtheit, dass alle in Euro ausgegebenen Postwertzeichen auch nach ei­ner möglichen Einführung eines Ma­trix­codes ihre Gültigkeit behalten werden. Diese Nachricht ist deshalb wich­tig, weil hiermit eine weitere Ent­täu­schung bei den Sammlern und auch Entwertung der Bestände unterbleiben wird.