Kein Feldpoststempel bei Logo-Zudrucken

Als Ergänzung zu unserer Meldung im Juni-Heft (Seite 10) über das Sonder­feld­postamt auf dem Erfurter Domplatz schrieb uns unser Leser Wolfgang Schwarz:

„Das LogKdoBw hat anlässlich des 10-jährigen Bestehens zur Jubiläumsfeier auf dem Erfurter Dom­platz insgesamt zwölf Sonderkarten aufgelegt. Die ‚Feldpostler‘ haben sehr genau auf das Aussehen der eingelieferten Belege ge­achtet. Hatte der Beleg das Jubiläums­logo aufgedruckt, wur­de er aussortiert und nicht im SoFpA bearbeitet. Belege dieser Art wurden über die DP Filiale 646, Willy-Brandt-Platz 4, in den Post­lauf eingesteuert und mit dem dortigen Tages­stempel ‚ERFURT 31 ab PLZ 99084‘ abgestempelt. Entgeltfreie Beförderung in den Einsatz war ebenfalls möglich. Jedoch wurden Belege mit dem Ju­bi­läumslogo­aufdruck ebenfalls aussortiert und an den Absender in einem Deut­sche-Post-Kuvert ‚Postsache‘ ohne Ab­sender zurück ge­sandt. Die nicht zu beanstandenen Be­lege wurde sehr sau­ber und aufwendig, zumeist mit den Cachets ‚10 Jahre LogKdoBw‘ in grün, ‚Hauscachet 20 Jah­re SoFpÄ‘ in rot und ‚Befördert mit Feldpost‘ in schwarz versehen. Auf Nachfrage beim FpBeauftr DP DHL wurde darauf hingewiesen, dass ge­mäß Weisung des BMVg aus 2015 kein offizielles Logo von Bundeswehr­veran­staltungen als Zudruck o. ä. ge­nutzt werden darf. Belege solcher Art dürfen keinen Feldposttages­stempel erhalten. Daran sind die ‚Feldpostler‘ auf den SoFpÄ natürlich ge­bunden!“