Keine Freimachung von Päckchen mit Briefmarken mehr möglich

Es kam eigentlich nicht ganz überraschend: Mit dem ab 1. Januar 2021 gültigen Leistungs- und Preisverzeich­nis der Deutschen Post/DHL entfiel die Möglichkeit, Päckchen mit Briefmarken freizumachen. Schon seit geraumer Zeit versucht die Post, die Freimachung von Päckchen vorzugsweise über das Internet durchzuführen. Neben günstigeren Preisen für den Kunden hat die Post den großen Vorteil, bereits automatisierungsgerechte Sendungen aufgeliefert zu bekommen. So liegt beispielsweise die Ziel-Postleitzahl und Ziel-Anschrift bereits erfasst vor und muss nicht mehr händisch nacherfasst werden. Für Auslandssendungen au­ßer­halb der EU kommt zudem hinzu, dass die Zollpapiere gleich mitgeliefert werden können. Für die Schalterauf­gabe in manche Länder außerhalb der EU, die eine elektronische Übermitt­lung der Zolldaten wünschen, muss die handschriftliche Zollerklärung nacherfasst werden. Dafür wird ein zusätzliches Serviceentgelt von 1,70 Euro fällig. Aber auch für die Entgeltsicherung er­geben sich große Vorteile. In Paket­zentren erfolgte keine hinreichende Kontrolle der Gültigkeit von Briefmar­ken. So war es noch leicht möglich, Päckchen mit Marken aus der DM-Zeit zu versenden.

Die Freimachung von Paketkarten oder Eil- oder Wertbriefen mit Briefmarken war schon in den vergangenen Jahr­zehnten immer mehr eingeschränkt oder aufgehoben worden. Für Porto­stufen­sammler ist das besonders be­dauerlich, da die Verwendungsmög­lich­keiten und die Vielfalt von Por­to­stufen immer mehr eingeschränkt sind. Erfreulich für Sammler dürfte hingegen sein, dass die hohen Dauerserien­wert­stufen für Päck­chen, die zudem in den letzten Jahren häufigeren Anpassungen unterlagen, nunmehr entfallen. Glück­lich, wer sich noch passende Belege besorgen konnte. Die Verwendung von speziellen Wert­stufen der Blumendau­er­serienwerte für Päckchen erfolgte ohnehin am Schalter kaum noch. Dafür standen ja Label­dru­cker zur Verfügung.

Axel Brockmann